Ihr Anwalt in allen Rechtsfragen rund ums Auto
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz und dem Referendariat am Landgericht Wiesbaden folgte die Kanzleigründung im Jahre 1988 in Wiesbaden.
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit steht das Verkehrsrecht im Mittelpunkt meines Interesses. Ich bearbeite nahezu ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate.
Im Jahre 2006 wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Durch somit nachgewiesene und in der langjährigen Anwaltspraxis erworbene Kenntnisse und Erfahrungen auf den verkehrsrechtlich relevanten Bereichen des Zivilrechts, des Straf- und Verwaltungsrechts, aber auch durch Grundkenntnisse in Verkehrsmedizin und -psychologie sowie technisches Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge erhalten Sie durch mich kompetenten Beistand bei allen rechtlichen Problemen rund ums Auto und im Straßenverkehr.
Profitieren Sie von meiner anwaltlichen Spezialisierung, von meiner ständigen Weiterbildung auf verkehrsrechtlichem Gebiet sowie einer engen Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen, Verbänden, Autohäusern, Reparaturwerkstätten, Taxiunternehmen und dem fortwährenden Erfahrungsaustausch mit anderen Verkehrsrechtsanwälten.