Fahrzeugreparaturen
- Wenn zum Ärger mit einem defekten Fahrzeug auch noch der Ärger mit der eigenen Reparaturwerkstatt tritt,
- wenn der Mangel nicht beseitigt ist,
- wenn anlässlich der Reparatur neue Mängel verursacht wurden,
- wenn der Rechnungsbetrag explodiert ist und mit dem ursprünglichen Kostenvoranschlag nichts mehr zu tun hat,
- wenn der Reparaturtermin nicht eingehalten wurde,