Rechtstipp zu Strafsachen und Bußgeldsachen
Wenn Sie Beschuldigte(r) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder Betroffene(r) in einem Bußgeldverfahren sind und seitens der zuständigen Behörde, Polizei oder Staatsanwaltschaft mit einem gegen Sie gerichteten Vorwurf konfrontiert werden, gibt es zunächst nur eine maßgebliche anwaltliche Empfehlung:
Schweigen!
Erst dann, wenn wir nach Verteidigerbestellung für Sie und nach gewährter Akteneinsicht genau wissen, um welche Vorwürfe es geht und wie die Beweissituation aussieht, können wir für Sie gezielt eine verteidigende Erklärung zur Akte reichen oder (auch das kann sinnvoll sein) auch weiterhin schweigen.
Die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass zahlreiche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sich nie hätten beweisen lassen, wenn nicht der Beschuldigte oder Betroffene zuvor unvorsichtigerweise selbstbelastende Erklärungen abgegeben hätte.