Versicherungsangelegenheiten
Gleichgültig, ob Sie von Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung oder Unfallversicherung nicht die erwarteten Leistungen erhalten, oder Ihre Haftpflichtversicherung Ihnen den Versicherungsschutz entziehen will und von Ihnen Geld fordert, wir vertreten Sie auch gegenüber Ihrer eigenen Versicherung.
Wichtig ist auch hier die möglichst frühzeitige Beauftragung! Denn oft lassen sich beispielsweise die Folgen fehlerhaft ausgefüllter "Schadenanzeigen" später nicht mehr oder nur noch mit erheblichem Begründungsaufwand korrigieren. Mitunter sind wichtige Fristen zu beachten, nach deren Ablauf Sie unwiderruflich Rechtsnachteile hinzunehmen haben. Nehmen Sie den Kampf um die Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche gegenüber der rechtlich geschulten Fachabteilung eines Versicherungsunternehmens keinesfalls ohne anwaltlichen Beistand auf.