Clemens Martin - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsrechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden, D-65191 Wiesbaden, Danziger Str. 85, Telefon 0611-371337

Verkehrsstrafsachen


Gleichgültig, ob Ihnen

  • eine (fahrlässige) Tötung
  • eine (fahrlässige) Körperverletzung
  • eine Verkehrsunfallflucht
  • das Fahren unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenten­einfluss (siehe auch: Drogen)
  • eine Nötigung
  • eine Straßenverkehr­gefährdung
oder eine sonstige Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, und unabhängig davon, ob Ihnen ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, in allen Fällen gilt:

Kein Wort ohne Anwalt!

Je frühzeitiger Sie uns in einem Verfahren beauftragen - also am besten, bevor Sie einen Vernehmungs­termin bei der Polizei wahrgenommen oder selbst eine schriftliche oder auch nur mündliche Erklärung abgegeben haben - , um so eher bestehen wirkungsvolle Verteidigungs­chancen.

Sie haben das Recht zu schweigen, müssen also keinerlei Angaben zu Tatvorwürfen machen und müssen insbesondere polizeilichen Vorladungen nicht nachkommen. Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen, die Verfolgungsbehörde muss Ihre Schuld beweisen!

Denken Sie auch daran: Eine einmal abgegebene und womöglich nur ungeschickte oder missver­ständliche Erklärung kann nicht mehr zurückgenommen werden, eine nicht abgegebene Erklärung kann stets nachgeholt werden. Wir haben ein Akteneinsichtsrecht und damit vor Abgabe irgendwelcher Erklärungen die Möglichkeit das bisherige polizeiliche und staats­anwaltschaftliche Ermittlungs­ergebnis sorgfältig zu prüfen und zu bewerten.

Unterschätzen Sie bitte nicht die Bedeutung und auch die möglicherweise finanziellen Folgen einer Verkehrsstraftat. Neben die eigentliche Strafe treten häufig weitere nachteilige Folgen (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung).