Fahrzeugkauf
Wenn Sie privat ein Neufahrzeug erwerben wollen, beraten wir Sie gerne. Insbesondere wenn Sie die Finanzierung des Fahrzeugerwerbs oder aber auch ein Fahrzeugleasing ins Auge gefasst haben, erklären wir Ihnen die unterschiedlichen Vertragsgestaltungen. Wir sagen Ihnen auch, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie eine verbindliche Fahrzeugbestellung widerrufen können.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch, wenn das Leasingfahrzeug nach Ablauf des Vertrages zurückgegeben und etwaige Zahlungsansprüche berechnet werden müssen.
Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben,
- das mangelhaft ist oder als Neufahrzeug nicht dem Stand der Technik entspricht,
- das entgegen einer vertraglichen Zusicherung doch nicht unfallfrei ist,
- das abweichend vom versprochenen und abgelesenen Tachostand eine erheblich höhere Laufleistung hat, wenn Sie also Gewährleistungsrechte geltend machen wollen,